Bessere Abschreibung für den Wohnungsbau
Das Bundeskabinett hat Ende August 2023 im Rahmen Ihrer Klausur in Meseberg unter anderem das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive AfA für Wohngebäude sei ein zentraler Baustein des Gesetzes, so Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.
Bisher galt eine lineare AfA von 3 Prozent für Neubauten, die ab 2023 fertiggestellt werden sowie eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau. Jetzt hat die Koalition angesichts der Baukrise nachgebessert. Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können.
Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit erhofft sich Geywitz schneller Investitionen in neuen Wohnraum. Es könne ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden. Die Abschreibung soll für alle Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 gelten. Im Rahmen der neuen Regelung können im ersten Jahr 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6 Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden. (https://www.bmwsb.bund.de/)