Bundesregierung stoppt KfW-Förderung

25.1.2022
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung gestoppt, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 24. Januar 2022 mitteilte. Wie es in der Mitteilung heißt, handele es sich um einen vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wurde hingegen die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Als Grund wird die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung angegeben, die die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen hätten. Die Förderung für Sanierungen werde wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten soll vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme entschieden werden.

Die Reaktion der Bauindustrie kam prompt und mit Entsetzen. So würde befürchtet, dass viele Förderungen jetzt gefährdet seien, zumindest aber mit Verzögerungen gerechnet werden müsse. Insbesondere die Architektenkammern des Landes reagierten mit scharfem Protest.

"Förderaus mit verheerenden Auswirkungen ..."
Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

So macht sich unter anderem Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, große Sorgen. „Für viele unserer Mitglieder hat das unerwartete Förderaus verheerende Auswirkungen“ Projekte würden seitens der Bauherren gestoppt, bereits realisierte Planungsleistungen blieben ungenutzt und vielfach auch unbezahlt“.

Für viele Architekturbüros dürfte der Förderstopp große finanzielle Verluste bedeuten, zumal diese Büros sich in den letzten Wochen dafür verausgabt hätten, Projektplanungen und Förderanträge für die Ende Januar auslaufende Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) fristgerecht fertigzustellen und einzureichen.

So hat sich die Bundesarchitektenkammer bereits unmittelbar nach Bekanntgabe des Förderstopps von den Verantwortlichen in den zuständigen Ministerien sowie bei der KfW gefordert, zusätzliche Haushaltsmittel für die Gebäudeförderung bereitzustellen und schnell einen verlässlichen Förderfahrplan auf den Weg bringen. Nur so könne es gelingen, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten 400 000 Wohnungen und die dringend notwendigen energetischen Sanierungen zu erreichen.

Wie aus dem Ministerium verlautet, solle „zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden“ werden. Da auch für diese Anträge die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichten und um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, wollen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm prüfen, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

So würden die Ministerien BMWK, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesfinanzministeriums (BMF) „mit Hochdruck“ daran arbeiteten, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen. Nicht betroffen vom Programmstopp ist im Übrigen die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
Update 1.2.2022:
Inzwischen haben die beteiligten Ministerien nach den lautstarken Protesten zurück gerudert und den Förderstopp erst ab dem 25. Januar aktiviert. Bis zum 24. Januar eingegangene Anträge würden noch berücksichtigt, sofern sie förderfähig sind. Damit habe man eine "rechtsichere Lösung" erreicht, die "Vertrauensschutz" gewährleiste, betonte Wirtschaftsminister Robert Habeck.

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