Baukindergeld geht an den Start
14.9.2018
Ab dem 18. September 2018 können bei der KfW Bankengruppe Anträge für das Baukindergeld gestellt werden. Mit dem Baukindergeld will das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern fördern. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums sei eines seiner zentralen Anliegen, betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer. Gefördert werden sollen damit junge Familien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen. Dies könnten Neubau-Objekte oder Bestandbauten sein. Der Ersterwerb wird mit einem staatlichen Zuschuss von 1 200 Euro je Kind und pro Jahr bezuschusst. Laut Seehofer soll dies auch helfen, der Altersarmut vorzubeugen.
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75 000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15 000 Euro pro Kind gewährt. Der Zuschuss soll über 10 Jahre ausgezahlt werden. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12 000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12 000 Euro. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 01. Januar 2018. Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist.
Detaillierte Informationen zum Baukindergeld enthält das Merkblatt der KfW auf der Internetseite der KfW unter www.kfw.de/424. Anträge können ausschließlich online unter www.kfw.de/info-zuschussportal gestellt werden.